Finanz-Lexikon
© Deutsche Börse AG
Aktienbuch
Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen.
Synonym: Aktienregister
Verwandte Begriffe:

