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Finanz-Lexikon

Aktienkapital

Das Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und verteilt sich auf Nennwert- oder Stückaktien. Durch eine ordentliche oder vereinfachte Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter diesen Mindestbetrag sinken. Bedingung für die Genehmigung einer Kapitalherabsetzung mit dieser Folge ist allerdings, dass der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.

Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind im Aktiengesetz §7 und § 228 geregelt.

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