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Finanz-Lexikon

Marge

Die Clearing-Stelle der Börse verlangt bei einem Optionsgeschäft vom Verkäufer und bei Futures-Geschäften von beiden Vertragspartnern eine Marge.

Eine Initial Margin von etwa zwei bis sieben Prozent des Kontraktvolumens zahlen Vertragspartner beim Abschluss des Terminkontraktes. Während der Vertragslaufzeit können aufgrund einer ungünstigen Kursentwicklung weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden. Durch einen Margin-Call werden die Vertragspartner dazu aufgefordert, diese umgehend zu erbringen. Bei Futures müssen die Vertragspartner je nach Wertentwicklung des Kontraktes täglich entweder einen Nachschuss (Variation-Margin) zahlen oder sie erhalten eine Gutschrift auf ihrem Margin-Konto.

Synonym: Einschuss

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